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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 22/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 22/07 (https://dejure.org/2009,77611)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.2009 - L 9 AL 22/07 (https://dejure.org/2009,77611)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 2009 - L 9 AL 22/07 (https://dejure.org/2009,77611)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines privaten Arbeitsvermittlers auf Auszahlung der ersten Rate aus einem Vermittlungsgutschein; Ausgestaltung der Förderung der privaten Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 22/07
    Zur Konkretisierung des Begriffes der Vermittlungstätigkeit ist im Ansatz vom gleichen Vermittlungsbegriff wie im Rahmen des § 652 BGB auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 421 g Rn. 41; Brandts in Niesel, SGB III, § 421 g Rn. 15).

    Danach ist erforderlich, dass der Vermittler als Dritter in Kontakt sowohl mit dem Arbeitsuchenden als auch mit dem Arbeitgeber tritt und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart gefördert hat (Kausalität), dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - ).

  • SG Aurich, 26.03.2003 - S 5 AL 60/02

    Anspruch auf Auszahlung eines Vermittlungsgutscheines; Voraussetzungen für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 22/07
    In dem Dreiecksverhältnis Arbeitsuchender, Bundesagentur für Arbeit und Vermittler ermöglicht die Vorschrift, dass sich der Vermittler unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit wenden kann, obwohl es sich im eigentlichen Sinne um einen Erfüllungsanspruch des Arbeitsuchenden gegenüber der Agentur für Arbeit aus dem Vermittlungsgutschein handelt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 06.06.2005 - L 19 (9) AL 151/04 , m.w.N.; Sozialgericht Aurich, Urteil vom 26.03.2003 - S 5 AL 60/02- ).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 22/07
    Dieser Vergütungsanspruch kann sich seinerseits nur aus einem zivilrechtlichen Maklervertrag ( § 652 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB-) ergeben, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich zwar nach den Vorschriften des BGB richtet, die aber überlagert sind von öffentlich-rechtlichen Normen, insbesondere der des § 296 SGB III (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R - ).
  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 22/07
    Denn das Verbot der Schlechterstellung erstreckt sich nicht auf solche im angefochtenen Urteil enthaltenen Entscheidungen, die der Disposition der Beteiligten entzogen und von Amts wegen zu treffen sind (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.1987 - 10 RAr 10/86 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - L 19 (9) AL 151/04

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 22/07
    In dem Dreiecksverhältnis Arbeitsuchender, Bundesagentur für Arbeit und Vermittler ermöglicht die Vorschrift, dass sich der Vermittler unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit wenden kann, obwohl es sich im eigentlichen Sinne um einen Erfüllungsanspruch des Arbeitsuchenden gegenüber der Agentur für Arbeit aus dem Vermittlungsgutschein handelt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 06.06.2005 - L 19 (9) AL 151/04 , m.w.N.; Sozialgericht Aurich, Urteil vom 26.03.2003 - S 5 AL 60/02- ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 1 AL 5/07

    Anspruch auf Zahlung eines Betrages aus einem Vermittlungsgutschein;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 22/07
    § 421 g Abs. 1 S. 2 SGB III setzt ausdrücklich (dem Grunde nach) einen Vergütungsanspruch des vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers gegen den Arbeitnehmer voraus (vgl. LSG NRW, Urteil vom 19.12.2007 - L 1 AL 5/07 - ).
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